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  Textbausteine zur Erstellung von
Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten

Die genannten Bausteine können Sie als Grundlage für Ihre persönliche Betreuungsverfügung (rote Stifte) oder Vorsorgevollmacht (blaue Stifte) benutzen. Bitte beachten Sie, dass unsere Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wir empfehlen bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung immer, die Inhalte mit anderen Personen Ihres Vertrauens zu besprechen. 

Wir empfehlen auch die Nennung von persönlichen Gepflogenheiten (z. B. Theaterbesuche, Besuche bei Freunden, Geschenke an Freunde), damit Ihr zukünftiger Betreuer/Bevollmächtigter auch für diese Fälle eindeutige Handlungsanweisungen hat.


Vermögensangelegenheiten

Zur Regelung von Bankgeschäften (Bankvollmachten) empfiehlt es sich, die bankeigenen Formulare zu verwenden, da Banken oft nur diese Formulare oder notariell beglaubigte Vollmachten akzeptieren.

Die Vollmacht berechtigt insbesondere ...

... zur Verwaltung meines Einkommens und meines gesamten Vermögens und zur Verfügung über meine Konten bei Banken und Sparkassen.

... zur Verfügung über Vermögensgegenstände, zum Vermögenserwerb, zum Inkasso, zum Eingehen von Verbindlichkeiten.

Ich möchte man meinen bisherigen Lebensstandard beibehalten. Dazu soll, wenn nötig, das Vermögen verbraucht werden.

…dazu, dafür zu sorgen, dass ich solange wie möglich in meiner Wohnung leben kann. Dazu soll, wenn nötig, mein gesamtes Vermögen für häusliche Pflege verbraucht werden.

 

 

Verträge, Anträge

Die Vollmacht berechtigt insbesondere ...

... zur Vertretung in Renten-, Versorgungs-, Steuer- und sonstigen Angelegenheiten und zur Beantragung von Renten (Versorgungsbezügen) oder Sozialhilfeleistungen.

... zu geschäftsähnlichen Handlungen und zu allen Verfahrenshandlungen, das heißt auch zur Vertretung gegenüber Ärzten, Behörden und Institutionen

... Rechtsstreitigkeiten in meinem Namen durch alle Rechtszüge zu führen, Bevollmächtigte (Rechtsanwälte) hierfür zu bestellen, Vergleiche abzuschließen, Verzichte zu erklären und Ansprüche anzuerkennen.

... zum Abschluss eines Heimvertrages oder einer ähnlichen Vereinbarung, wenn die Pflege zuhause nicht mehr durchführbar ist, weil sie zu einer unzumutbaren Belastung für meine Familie wird. 

Diese Vollmacht erstreckt sich auch auf meine Vertretung bei allen Behörden.

 

Persönliche Angelegenheiten

Die Vollmacht dient auch zur Regelung meines Aufenthaltortes.

Die Vollmacht bevollmächtigt auch zum Öffnen meiner Post und der Um- bzw. Abmeldung meines Telefons.

Ich habe einen Grabpflegevertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag darf von meinen Angehörigen nach meinem Tod nicht gekündigt werden.

 

 

Wohnungsangelegenheiten und Heimaufnahme

Die Vollmacht berechtigt zur Auflösung des Mietverhältnisses über meine Wohnung.

Sollte der Umzug in ein Heim unvermeidlich sein, so möchte ich mich mit dem Verkaufserlös aus meinem Haus in das Stift ... einkaufen und meinen Aufenthalt dort finanzieren.

Ich möchte bis zum Tode in meiner Eigentumswohnung leben.

... soll mich bei Bedarf pflegen und kann dann seinen Wohnsitz bei mir nehmen. Sie/Er soll ein dem Aufwand der Pflege angemessenes Honorar erhalten. Die Bevollmächtigte (oder der Betreuer) ist berechtigt, mit ihr/ihm einen Dienstleistungsvertrag zu schließen.

Wenn ich in einem Heim leben muss, soll mein Haus nicht verkauft werden. Wenn nach einem halben Jahr klar ist, der ich nicht mehr zurückziehen kann, kann das Haus vermietet werden. Meine Möbel sollen dann bis zu meinem Tode eingelagert werden.

Sollte eine eine Heimaufnahme erforderlich werden, so möchte in folgendem Heim wohnen: ... 

Wenn ich in dem von mir ausgewählten Heim nicht wohnen kann, soll
a) in meiner gewohnten Umgebung ein anderes Heim gesucht werden oder
b) ein anderes Heim in der Nähe meiner Bevollmächtigten gesucht werden.

Sollte eine Wohnungsauflösung erforderlich werden, sollen folgende Möbel und Gegenstände ausgehändigt werden an: ... 

Sollte ein Umzug in ein Pflegeheim unvermeidlich sein, dann bitte ich bei der Auswahl darauf zu achten, dass es meinen persönlichen Bedürfnissen entspricht (z.B. Einzelzimmer, gutes Betriebsklima, angemessenen Pflegeschlüssel, therapeutische Angebote).

 

 

Handhabung der Vollmacht

Die Vollmacht gilt erst, wenn der oder die Bevollmächtigte durch eine fachärztliches Zeugnis nachweist, dass ich geschäftsunfähig bin oder dass ich nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbstständig zu erledigen.

Die Vollmacht wird erst bei Vorlage eines fachärztlichen Zeugnisses, das bescheinigt, dass ich nicht mehr verantwortlich handeln kann oder körperlich dazu nicht in der Lage bin.

Der oder die Bevollmächtigte kann im Einzelfall Untervollmacht erteilen.

Der oder die Bevollmächtigte darf in keinem Fall Untervollmacht erteilen.

Die Aufgabenerledigung soll unentgeltlich erfolgen. Der oder die Bevollmächtigte hat Anspruch auf Ersatz der Auslagen.

Meiner/meinem Bevollmächtigten soll ihr/sein Engagement monatlich mit ... EUR vergütet werden. Der Betrag soll den Veränderungen der Lebenshaltungskosten ab heute jährlich angepasst werden.

Zu benachrichtigen sind: ... 

 

Ersatzperson, Ausschluss von Personen

Für den Fall, dass meine Bevollmächtigte die Aufgabe, aus welchen Gründen auch immer, nicht annehmen kann, bevollmächtige ich als Ersatzperson: ... 

Wenn die von mir zur Betreuung benannte Person die Betreuung nicht ausführen kann so soll an deren Stelle ... mein rechtlicher Betreuer werden. Hinweis: Sie können auch einen Betreuungsverein, einen Anwalt oder eine Anwältin benennen.

Falls ein Betreuer benötigt wird, um meine Rechte gegenüber einer Bevollmächtigten zu wahren (Kontrollbetreuer) möchte ich, dass dies von folgender Person übernommen wird: ... 

Keinesfalls wünsche ich, dass folgende Person meine Betreuung übernimmt: ...

Folgende Handlungen sollen von der Vollmacht ausgeschlossen sein: ...

 

 

Gesundheits- und Behandlungsvorsorge -
Freiheitsentziehende Maßnahmen

Diese Vollmacht gilt auch für die Einwilligung in Untersuchungen meines Gesundheitszustandes,  Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe, bei denen die Gefahr meines Todes oder eines schweren, länger dauernden gesundheitlichen Schadens besteht.

Die Vollmacht gilt auch für Erklärungen bei ärztlichen Behandlungen (Zustimmungen oder Verweigerungen). Hierfür entbinde ich meine Ärzte von Ihrer Schweigepflicht.

Ich verfüge, dass alle medizinischen Eingriffe mit den Ärzten intensiv beraten werden.

Lebensverlängernde Maßnahmen sollen nur angewandt werden, wenn gute Aussichten auf Verbesserung meines Zustandes bestehen.

Ich wünsche im Falle einer schweren Erkrankung den Beistand eines Geistlichen der Konfession ...

Ich wünsche eine umfassende Schmerztherapie ohne Rücksicht auf eventuelle Nebenwirkungen.

Ich wünsche, dass nach spätestens ... Monaten eine intensivmedizinische Behandlung, Sondenernährung oder sonstige lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden. Mein Bevollmächtigter/gesetzlicher Betreuer soll alle rechtlichen Mittel gegenüber den behandelnden Ärzten in Anspruch nehmen, um den Abbruch der oben genannten Maßnahmen durchzusetzen.

Sollte eine Sonde zur Ernährung gelegt worden sein, möchte ich nicht, dass sie entfernt wird. Ich möchte nicht verhungern oder verdursten.

Mein Bevollmächtigter/gesetzlicher Betreuer kann in ärztliche Maßnahmen einwilligen oder bestimmen, dass sie beendet werden. Ein Leben ohne Bewusstsein und ohne Aussicht auf Besserung lehne ich ab. Sollte ein solcher Zustand eintreten und länger als ... Monate andauern, sollen alle Maßnahmen zur künstlichen Lebensverlängerung eingestellt werden.

Sollten zwei Ärzte bestätigen, dass keine Heilung oder Besserung meiner Krankheit mehr möglich ist, wünsche ich keine Verlängerung meines Leidens oder Sterbens durch die Intensivmedizin. Ich wünsche ein menschenwürdiges Sterben und bitte meine Ärzte, mir dabei zu helfen.

Ich wünsche im Falle einer andauernden Bewusstlosigkeit oder unheilbaren und kurzfristig zum Tode führenden Krankheit  lediglich Grundpflege und eine umfassende Schmerztherapie.

Ich wünsche, dass alle ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden, um mein Leben zu verlängern.

  Mein Bevollmächtigter/gesetzlicher Betreuer kann über die Einschränkung meiner Bewegungsfreiheit (Bettgitter, Bauchgurt, beruhigende Medikamente) entscheiden. 

Er/sie kann auch über eine Unterbringung entscheiden, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist. Er hat die Maßnahme zu beenden, wenn die Voraussetzungen entfallen. Er/sie soll sich zuvor genau über alternative Möglichkeiten informieren.

Sollte durch meinen Geisteszustand mein Leben gefährdet sein oder mir eine erhebliche Gesundheitsgefährdung droht, bin ich mit meiner Unterbringung auf einer geschlossenen Station einverstanden. Zuvor sollen jedoch alle anderen Möglichkeiten genau geprüft und erprobt werden.

Bevor über freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Bettgitter oder Bauchgurt entschieden wird, müssen alle erdenklichen Maßnahmen erprobt werden, die dies vermeiden können (Bett niedrig stellen und eine Matratze vor das Bett legen).

Gegen das zeitweise Anbringen eines Bettgitters oder eines Bauchgurtes habe ich dann keine Bedenken, wenn dies zu meinem Schutz geschieht und von einem Facharzt für notwendig gehalten wird. Zuvor sollen alle anderen Möglichkeiten erprobt werden.

Eine Fesselung meiner Hände und Beine verweigere ich grundsätzlich! 

Anmerkung: Bevollmächtigte sowie Betreuer bedürfen für Maßnahmen, die mit der Entziehung der Freiheit (geschlossene Unterbringung) oder der Gefahr für das Leben der betroffenen Person zusammenhängen, der gerichtlichen Genehmigung!

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