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Mit dem Betreuungsgesetz aus dem Jahr 1992 wurden Vormundschaften für
Erwachsene abgeschafft. Für Menschen, die auf Grund ihrer geistigen,
körperlichen oder psychischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr
selbstständig erledigen können, wird vom zuständigen Amtsgericht ein
Betreuer bestellt, der die zu erledigenden Geschäfte in gerichtlich
festgelegten Aufgabenkreisen für die Betroffenen erledigt oder den
Betroffenen in der Erledigung dieser Geschäfte unterstützt und begleitet.
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Unsere Angebote für Sie:
* gilt nur für das Stadtgebiet Essen |
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Im Betreuungsgesetz wird auch die Möglichkeit genannt, im Vorfeld einer
möglichen Beeinträchtigung eine oder mehrere Personen zu benennen, die
eventuell anfallende Rechtsgeschäfte für die eigene Person erledigen
können. Instrument für eine solche Vorsorge kann eine Vorsorgevollmacht
sein. |
Aktuell:
- 28.8.04:
Broschüre des Bundesjustizministeriums zur
Erstellung von
- Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit
Patientenverfügungen |
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Aktualisiert am: 04.02.2019