Für Ihr Interesse an dieser Bildschirmpräsentation möchten
wir danken. Wir hoffen, dass wir Ihnen einen ersten Einblick in die Möglichkeiten von
Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten vermitteln konnten.
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder weitere
Informationen zum Betreuungsrecht möchten, können Sie sich gerne an uns wenden.