Mit dem Betreuungsgesetz aus dem Jahr 1992 wurden Vormundschaften für Erwachsene abgeschafft. Für Menschen, die auf Grund ihrer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigen können, wird vom zuständigen Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt, der die zu erledigenden Geschäfte in gerichtlich festgelegten Aufgabenkreisen für die Betroffenen erledigt oder den Betroffenen in der Erledigung dieser Geschäfte unterstützt und begleitet.
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Im Betreuungsgesetz wird die Möglichkeit genannt, im Vorfeld einer möglichen Beeinträchtigung eine oder mehrere Personen zu benennen, die eventuell anfallende Rechtsgeschäfte für die eigene Person erledigen können. Zu diesen Instrumenten der Vorsorge zählen die Betreuungsverfügung, die Vollmacht und die Patientenverfügung.
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Als anerkannter Betreuungsverein bieten wir für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in Essen kostenlose
für ihre Tätigkeit.
Die Anerkennung der Betreuungsvereine erfolgt durch den Landschaftsverband Rheinland. Die Inanspruchnahme der Angebote ist nicht an eine Mitgliedschaft im Betreuungsverein gebunden.
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