Als anerkannter Betreuungsverein bieten wir für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte aus der Stadt Essen kostenlose
für ihre Tätigkeit.
Die Anerkennung der Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen erfolgt durch den Landschaftsverband Rheinland oder den Landschaftsverband Westfallen-Lippe. Die Inanspruchnahme der Angebote ist nicht an eine Mitgliedschaft im Betreuungsverein gebunden.
Ehrenamtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer (sowie Bevollmächtigte) werden durch uns in Ihre Aufgaben eingeführt und bei der Umsetzung ihrer Tätigkeit beraten und unterstützt.
Zu den Angeboten für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zählen quartalsmäßige Einführungsveranstaltungen (im Wechsel mit den übrigen in der Stadt Essen ansässigen Betreuungsvereinen), Einzelgespräche und Fortbildungsveranstaltungen.
In den Einführungsveranstaltungen erhalten Sie
und die Leistungen der BUNTSTIFTE wie
Die Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer befassen sich thematisch mit aktuellen Fragen zum Sozialrecht (Wohngeldreform, Bürgergeld), aktuellen Fragen zum Betreuungsrecht (Reform des Betreuungsrechtes), dem Umgang mit spezifischen Krankheitsbildern aus Sicht der Betreuerin oder des Betreuers und der Darstellung von neuen Vordrucken der Betreuungsgerichte und der Sozialbehörden.
Ehrenamtlich betreuende Personen werden von uns bei Anfragen des Betreuungsgerichts und den verpflichtenden jährlichen Aufgaben wie der Erstellung von Jahresberichten, Vermögensverzeichnissen und Rechnungslegungen sowie bei Anträgen zu genehmigungspflichtigen Zustimmungen, Erbauseinandersetzungsverträgen und Anträgen auf Auflösung einer Wohnung unterstützt.
Neben der Unterstützung bei der Erledigung der betreuungsgerichtlichen Aufgaben können auch Bescheide, Mahn- oder Kündigungsschreiben und Anträge auf Leistungen der Grundsicherung oder Bürgergeld geprüft und ggf. korrigiert werden.
Ein Gesprächstermin kann in der Regel innerhalb von 7 Werktagen vereinbart werden.
Auf Wunsch kann für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer eine Urlaubs- oder Verhinderungsvertretung vereinbart werden.
Zur Inanspruchnahme der Leistungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bedarf es keiner Mitgliedschaft im Betreuungsverein. Rechtlich vorgeschrieben ist nur die Unterzeichnung einer Unterstützungsvereinbarung (§ 15 Abs. 2 BtOG).