Der Betreuungsverein BUNTSTIFTE e.V. wurde im Jahr 1993 als Verein zur Förderung und Betreuung geistig, körperlich und psychisch behinderter Menschen gegründet.
Sämtliche Gründungsmitglieder waren zuvor ehrenamtlich in einer Freizeitgruppe für Menschen mit geistiger Behinderung in einer Kirchengemeinde im Essener Norden tätig. Da im Rahmen dieser Tätigkeit eine sozialrechtliche Begleitung der betroffenen Menschen nicht erwünscht war und von Seiten der Kirchengemeinde keine räumlichen und finanziellen Mittel bereitgestellt wurden, erfolgte die Abkehr von der gemeindlichen Arbeit und die Gründung eines Vereins.
Nach der Vorstellung der Tätigkeit und der weiteren geplanten Arbeit des Vereins bei verschiedenen Gremien der Stadt Essen und des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Vorstand die Anerkennung als Betreuungsverein nahegelegt. Diese erfolgte im Jahr 1994 durch den Landschaftsverband Rheinland.
Neben der Führung von gesetzlichen Betreuungen durch die Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer und der Umsetzung der Querschnittsaufgaben blieb die Weiterführung der ursprünglichen Freizeitarbeit für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung (Koch-, Bastel- und Musikangebote, Ausflüge, Planung und Durchführung von Ferienfreizeiten) eine Kernaufgabe des Vereins. Diese wird von Mitgliedern und hauptamtlich Mitarbeitenden des Betreuungsvereins außerhalb der Arbeitszeit ehrenamtlich durchgeführt.
Den Mitgliedern unseres Vereins waren seit Beginn der Vereinsarbeit
die Ziele der gemeinsamen Arbeit mit den betroffenen Menschen. Hierbei wurde stets die Unabhängigkeit von Geschlecht, Religion, kultureller und sozialer Herkunft als Grundlage jeglicher Arbeit betrachtet.
Der Leitgedanke Menschen bewegen der ehren- und hauptamtlichen Arbeit der Mitglieder und Angestellten des Vereins basiert auf der Idee, dass Veränderungen an der Lebenssituationen nur durch gemeinsames Handeln für und mit den betroffenen Menschen erreicht werden kann.
Zur Umsetzung dieses Leitgedankens bedarf es oft eines undogmatischen und unabhängigen Handelns im Sinne und für das Wohl der betroffenen Menschen, bei dem wir das „Anderssein“ und einen abweichenden Lebensstil akzeptieren müssen.